Der Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zum Studium ohne Abitur

Studierende ohne Abitur sind eine Teilgruppe der nicht-traditionell Studierenden, welche sich primär über ihre berufliche Bildung für ein Studium qualifiziert haben und deshalb auch als beruflich qualifizierte Studierende bezeichnet werden können. Wenn wir von Studieren ohne Abitur sprechen, schließen wir auch die Gruppe ein, die kein Fachabitur besitzt. Die Personen qualifizieren sich über einen anderen Weg für ein Studium als über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung. Studieren ohne Abitur setzt in diesem Sinne folgende Mindestqualifikationen voraus: einen mittleren Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung.

Bedauerlicherweise haben wir keine Ressourcen zur Verfügung, um individuelle Fragen zu beantworten. Fragen, die eine größere Allgemeinheit betreffen könnten, beantworten wir jedoch gerne und nehmen sie dann auch gleich in unseren Fragenkatalog auf. Bei speziellen Fragen zum Studium ohne Abitur empfiehlt sich als erste Anlaufstelle die Studienberatung der betreffenden Hochschulen. Dort, wo Seiten zum Studium ohne Abitur vorhandenen waren, haben wir diese direkt verlinkt, andernfalls gelangen Sie auf die Seite der Studienberatung oder die allgemeine Hochschulseite. Darüber hinaus finden Sie unter Informations- und Beratungsangebote weitere Anlaufstellen.

Hochschulen im Land Baden-Württemberg

Hochschulen im Land Bayern

Hochschulen im Land Berlin

Hochschulen im Land Brandenburg

Hochschulen im Land Bremen

Hochschulen im Land Hamburg

Hochschulen im Land Hessen

Hochschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern

Hochschulen im Land Niedersachsen

Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen

Hochschulen im Land Rheinland-Pfalz

Hochschulen im Saarland

Hochschulen im Land Sachsen

Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt

Hochschulen im Land Schleswig-Holstein

Hochschulen im Land Thüringen

Ja, mittlerweile ist das bundesweit an jeder Hochschule möglich, egal ob Universität oder Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften. Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen und die Zulassungskriterien von Bundesland zu Bundesland. Manchmal auch von Hochschule zu Hochschule. Weitere Informationen zu den Zugangsbedingungen pro Bundesland finden Sie hier.

Nicht alle, aber eine ganze Menge. Mehr als 9.000 von insgesamt 21.000 Studiengängen an deutschen Hochschulen stehen auch Menschen ohne Abitur oder Fachabitur offen. Unter CHECK Studienangebot können Sie die Studienangebote direkt abrufen.

Das hängt davon ab, welche Qualifikation man mitbringt und was man studieren möchte. In einigen Bundesländern kann der Nachweis über ein Beratungsgespräch an der gewählten Hochschule verlangt werden. Manchmal ist auch eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium notwendig. Im CHECK Qualifikation können Sie schauen, ob Sie mit ihrer beruflichen Qualifikation studieren können.

Wer in seinem Beruf schon die Meisterprüfung bestanden hat oder beispielsweise Fachwirt bzw. Fachkaufmann ist, der hat in der Regel die volle Auswahlmöglichkeit. Bei allen anderen hängt es vom Bundesland ab, in dem man studieren möchte. In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen können auch „fachfremde“ Studiengänge belegt werden. Einzige Bedingung ist, dass man vorher eine spezifische Eignungsprüfung ablegt und besteht. In Rheinland-Pfalz hat man eine unbeschränkte Berechtigung für das Studium an Fachhochschulen, wenn man seine Ausbildung mit einer Note von 2,5 oder besser abgeschlossen hat. In Hessen gelten die gleichen Bedingungen.

In den meisten Bundesländern können Sie sich gemäß Hochschulgesetz außerhochschulisch erworbene Kompetenzen auf Ihr Studium anrechnen lassen, maximal jedoch 50 %. Die konkrete Anrechnung und gegebenenfalls die Einstufung in ein höheres Semester regeln die Hochschulen im Einzelfall selbst. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ja, auch das geht. In vielen Bundesländern stehen Bewerber*innen ohne Abitur in zulassungsbeschränkten Studiengängen sogenannte „Vorabquoten“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen kleinen Anteil von Studienplätzen, der für besondere Personengruppen reserviert ist. Unter diese Personengruppe fallen auch beruflich Qualifizierte. Dadurch können sich deren Zulassungschancen erhöhen.

Normalerweise ist für die Zulassung zu einem Masterstudium zunächst ein Bachelorabschluss notwendig. In Ausnahmefällen kann man in einzelnen Bundesländern aber auch ohne Abitur und Bachelor direkt im Master einsteigen. Dies sind aber in der Regel kostenpflichtige Weiterbildungsstudiengänge für Führungskräfte.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Studium im Ausland ohne Abitur möglich. Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Länder finden Sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).

Im März 2009 einigten sich die Kultusminister der Bundesländer bei der Kultusministerkonferenz (KMK), den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu vereinheitlichen und zu verbessern. Insgesamt hat die Umsetzung der KMK-Initiative in den meisten Bundesländern zu Erleichterungen beim Hochschulzugang ohne Abitur und Fachhochschulreife geführt. Diese gelten zum einen für Personen mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufspraxis, die in allen Bundesländern die Möglichkeit besitzen, ein fachgebundenes Hochschulstudium aufzunehmen; zum anderen für Personen mit hochqualifizierten Berufs­bildungsabschlüssen wie Meister*in, Fachwirt*in und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen, die Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt sind. Den KMK-Beschluss finden Sie hier.

CHE steht für „Centrum für Hochschulentwicklung“. Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung setzt sich für ein leistungsstarkes und faires Hochschulsystem ein. Angesichts des unaufhaltsamen Trends hin zur Hochschulbildung als Normalfall zielt das Engagement des CHE insbesondere darauf ab, dass Hochschulen nicht nur mit der wachsenden Zahl, sondern auch mit der wachsenden Vielfalt ihrer Studierenden erfolgreich umgehen können. Dafür sammelt das CHE Daten und wertet diese aus, bietet Informationen, Lösungsansätze und Impulse.

Studieren ohne Abitur ist ein Projekt des CHE. Mit dem Online-Studienführer „Studieren ohne Abitur“ hat das CHE ein Informationsportal für Studieninteressierte ohne (Fach-)Abitur aufgebaut, um Interessierten zielgruppenspezifische Informationen bereitzustellen.

Allgemeine Fragen zum Studium

Letzten Endes ist es immer eine Frage der persönlichen Präferenz, ob man studieren sollte. Doch es gibt einige Gründe, die für eine Studienaufnahme sprechen können: Das Interesse für ein bestimmtes Studienfach, die Motivation zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, neue berufliche Möglichkeiten, der Erwerb von Schlüsselkompetenzen oder auch ggf. ein höheres Gehalt.

Ob Sie für ein Studium geeignet sind und welches Fach Sie studieren sollten, hängt von Ihren persönlichen Fähigkeiten und Interessen ab. Vor Aufnahme eines Studiums sollten Sie sich intensiv informieren und auch das Gespräch mit Gleichgesinnten und bereits Studierenden suchen. Auch ohne Abitur besitzen Sie durch Ihre berufliche Qualifikation viele Fähigkeiten, die Ihnen im Studium helfen können. Allerdings sollten Sie sich auch möglicher Schwächen bewusst sein (Englischkenntnisse, mathematische Fähigkeiten etc.), die Sie am besten vor Aufnahme eines Studiums abwägen sollten. Einige Hochschulen bieten dahingehend Vorkurse an. Diese Informationen bekommen Sie auf der jeweiligen Hochschulseite.

Ähnlich wie bei der Hochschulwahl ist die Entscheidung für ein Studienfach eine sehr komplexe Angelegenheit. Sie müssen verschiedene Aspekte gegeneinander abwägen: interessen- oder berufsorientiertes Studieren (im besten Fall beides!), ein fachgebundenes Studium oder ein fachlicher Neustart, ein eher theoretisches oder ein anwendungsorientiertes Studienfach etc. Eine Musterlösung gibt es in keinem Fall; Sie können nur durch eine intensive Vorbereitung und viele Gespräche im Vorfeld Ihre Interessen und Schwerpunkte identifizieren und so zu einem guten Start ins Studium beitragen.

Diese Frage müssen Sie allein beantworten. Grundsätzlich ist ein Studium an einer Universität eher theorieorientiert, während an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften eher anwendungsorientiert gelehrt und studiert wird. Aus unseren bisherigen Untersuchungen geht hervor, dass an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften prozentual mehr Studierende ohne Abitur zu finden sind als an Universitäten. Einige Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften kooperieren auch mit regionalen mittelständischen Unternehmen und können so klare berufliche Perspektiven geben. Allerdings ist das Fächerspektrum an Universitäten deutlich größer. Auch wenn Sie später in der Wissenschaft bleiben möchten, empfiehlt sich das Studium an einer Universität. Die Entscheidung für einen Hochschultyp hängt also von vielen Faktoren ab, über die Sie sich im Vorfeld informieren sollten. Weitere Informationen Sie hier finden: CHE kurz + kompakt: Uni oder HAW?

Die Hochschulwahl ist von vielen Faktoren abhängig. Im Vorfeld sind viele Entscheidungen zu treffen: Fächerangebot, Größe der Hochschule, Nähe zum Wohnort etc. Eine erste Anlaufstelle ist unser CHECK Studienangebot. Dort kann zunächst geschaut werden, an welchen Hochschulen das gewünschte Studium aufgenommen werden kann. Im zweiten Schritt bietet sich auch ein Blick auf das aktuelle CHE Hochschulranking an, um Hochschulen zu identifizieren, bei denen die eigenen Wunschvorstellungen erfüllt sind. Parallel zu Gesprächen mit Studierenden lohnt sich auf jeden Fall auch ein Besuch der Websites der Hochschulen sowie im besten Falle eine Vor-Ort-Besichtigung bei den entsprechenden Favoriten. Alle Hochschulen pro Bundesland sind auf den folgenden Seiten aufgelistet:

Hochschulen im Land Baden-Württemberg

Hochschulen im Land Bayern

Hochschulen im Land Berlin

Hochschulen im Land Brandenburg

Hochschulen im Land Bremen

Hochschulen im Land Hamburg

Hochschulen im Land Hessen

Hochschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern

Hochschulen im Land Niedersachsen

Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen

Hochschulen im Land Rheinland-Pfalz

Hochschulen im Saarland

Hochschulen im Land Sachsen

Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt

Hochschulen im Land Schleswig-Holstein

Hochschulen im Land Thüringen

Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen).

Zum Teil ja. Derzeit bieten neun Bundesländer (Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) die Möglichkeit an, ein Probestudium zu absolvieren. Das Probestudium kann die Eignungsprüfung ersetzen, die Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufspraxis in der Regel bestehen müssen, um ein fachgebundenes Hochschulstudium aufzunehmen. Das Probestudium dauert zwei bis vier Semester, danach wird auf Grundlage der bisher erbrachten Leistungen über die endgültige Einschreibung entschieden. In einigen Bundesländern ist ein Probestudium sogar verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie hier oder unter Informationen zu den Bundesländern.

Nicht immer. Es gibt drei verschiedene Arten von Lehre. Es gibt das Präsenzstudium, bei dem man 100% vor Ort ist, also an der Hochschule, in der man seine Seminare und Vorlesungen hat.

Im Gegensatz zu einem Präsenzstudium findet bei einem Fernstudium der größte Teil des Studiums nicht vor Ort an der Hochschule statt. Bei einem Fernstudium arbeiten Sie Studienunterlagen selbstständig durch, teilweise auch mit Hilfe elektronischer Lernplattformen. Ein Vorteil des Fernstudiums ist die flexible Zeiteinteilung. In Deutschland ist die FernUniversität Hagen die größte Fernhochschule und gleichzeitig die einzige staatliche Fernuniversität. Daneben gibt es eine Vielzahl privater Anbieter.

Blended Learning kann auf Deutsch übersetzt werden mit „vermischtes Lernen“. Es handelt sich um eine Lernform, bei der Präsenzveranstaltungen und E-Learning kombiniert werden. E-Learning ist die Unterstützung von Lehre und Lernen durch elektronische Medien.

Der Dritte Bildungsweg bezeichnet die Studienaufnahme ohne Abitur oder Fachabitur. Die Qualifikation für ein Studium wird erlangt über eine berufliche Vorbildung oder eine Begabtenprüfung und nicht über einen schulischen Leistungsnachweis in Form des Abiturs. In Abgrenzung dazu bezeichnet der Zweite Bildungsweg die Möglichkeit von Berufstätigen, durch ein schulisches Angebot das Abitur nachzuholen.

Ein weiterführender Studiengang ist ein Studiengang, der in der Regel einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraussetzt und zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (z. B. Masterstudiengang).

Bei einem Vollzeitstudium absolvieren Studierende eine bestimmte Anzahl von Kursen, Prüfungen und Klausuren pro Semester. Die Veranstaltungen finden in der Regel wochentags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr statt. In einem Vollzeitstudium bleibt so wenig Platz für andere Aktivitäten (Nebenjob, Ehrenamt etc.). Beim Teilzeitstudium berücksichtigt die Hochschule, dass die Studierenden noch andere Verpflichtungen neben dem Studium haben. Manche arbeiten in einem festen Job, betreuen ihre Kinder oder pflegen Angehörige. Für sie ist die Anzahl an Kursen, Prüfungen und Klausuren pro Semester deutlich reduziert. Darüber hinaus werden die Angebote so gelegt, dass sie sich besser mit dem Familien- oder Berufsleben kombinieren lassen. Das können beispielsweise Block- und Wochenendseminare sein, Kurse nach Feierabend oder ein Fernstudiengang. Der jeweilige Studiengang kann je nach Hochschule ganz unterschiedlich gestaltet sein.

In den meisten Bundesländern kann man ein bereits in einem anderen Bundesland begonnenes Studium fortsetzen, ganz gleich ob ursprünglich eine Aufnahme des Studiums im neuen Bundesland möglich gewesen wäre. Voraussetzung ist allerdings in der Regel, dass Sie vor Ihrem Wechsel zwei Semester erfolgreich beendet haben. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Bundesländer über gegebenenfalls abweichende Regelungen.

Fragen zur Bewerbung

In der Regel besitzen Sie mit einem Meistertitel oder einem gleichgestellten Fortbildungsabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit einer Berufsausbildung sowie einer mehrjährigen Berufserfahrung können Sie nach Bestehen einer Eignungsprüfung in der Regel fachgebunden studieren. Die Regelungen in den Bundesländern unterscheiden sich allerdings sehr deutlich voneinander, sodass wir Ihnen nahelegen, sich konkret zu informieren. Auf unseren Bundesländerseiten sind jeweils die aktuellen Voraussetzungen pro Bundesland aufgelistet.

Die konkreten Bewerbungsfristen sind oftmals abhängig von Hochschule und Studienfach. Bitte beachten Sie, dass es für Studienbewerber*innen mit beruflicher Qualifikation zum Teil andere Bewerbungstermine gibt. Teilweise muss im Vorfeld auch eine Eignungsprüfung oder ein Beratungsgespräch absolviert werden. Am besten informieren Sie sich unter unserem StudienCheck.

Mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich für sämtliche Fächer an Universitäten und Fachhochschulen bewerben. In der Regel besitzen Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, sobald Sie über einen Meister*innentitel oder einen damit gleichgestellten Fortbildungsabschluss verfügen. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, welche Detailregelungen es in Ihrem Bundesland gibt und ob an Ihrer Wunschhochschule gegebenenfalls zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ist der Hochschulzugang bei der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung auf bestimmte Studienfächer begrenzt. Fachgebunden studieren können Personen, die eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren und eine Eignungsprüfung erfolgreich bestanden haben. In der Regel müssen die gewählten Studiengänge eine fachliche Verwandtschaft zur Berufsausbildung bzw. Berufspraxis aufweisen.

Beruflich Qualifizierte mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung müssen vor Aufnahme eines Studiums in der Regel eine Eignungsprüfung bestehen. Wesen und Inhalte der Eignungsprüfung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern zum Teil erheblich voneinander. Nähere Informationen erteilen die Studienberatungen der Hochschulen.

Der Numerus Clausus ergibt sich aus dem Verhältnis von verfügbaren Studienplätzen zur Anzahl von Bewerbungen. Für Studienbewerber*innen ohne Abitur zählt in der Regel die Note der Eignungsprüfung oder des beruflichen Fortbildungsabschlusses. An einigen Hochschulen gibt es auch spezielle Sonderquoten für Bewerbungen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Neben dem Numerus Clausus werden Studienplätze auch über Wartezeit oder spezielle Vorkenntnisse vergeben.

Fragen zur Finanzierung

Insbesondere für beruflich Qualifizierte ist die Studienfinanzierung eine große Hürde und Sie müssen während Ihres Studiums oftmals mit weniger Geld zurechtkommen als während Ihrer Berufstätigkeit. Es gibt einige Finanzierungsquellen, insbesondere Leistungen nach dem BAföG oder Stipendien. Diese sind in der Regel jedoch an bestimmte Altersgrenzen gebunden. Das Aufstiegsstipendium richtet sich explizit an beruflich Qualifizierte ohne Abitur und Sie sollten auf jeden Fall versuchen, sich dort rechtzeitig über die Bewerbungsmodalitäten zu informieren. Weitere Informationen zur Studienfinanzierung erhalten Sie unter Studienfinanzierung.

Grundsätzlich ja. Sie genießen sogar besondere Vorteile: BAföG beziehen darf eigentlich nur, wer zu Beginn seiner Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Altersgrenze entfällt für Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden, sowie für Absolvent*innen des zweiten Bildungsweges. Knackpunkt beim BAföG-Antrag könnte für manche (ältere) Studierende der Vermögensfreibetrag sein: 15.000 Euro Vermögen bleiben bei der BAföG-Förderung unberücksichtigt (für Studierende ab 30 Jahre 45.000 Euro; für verheiratete bzw. in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Studierende sowie für Studierende mit Kindern erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag jeweils um 2.300 Euro). Darüber hinausgehendes Vermögen minimiert den BAföG-Betrag. Das Vermögen der Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner*in spielt bei der Berechnung des BAföG für Studierende ohne Abitur keine Rolle. Hier können Sie BAföG beantragen: BAföG

Ein Studium stellt nicht nur eine hohe finanzielle Belastung dar, sondern nimmt auch sehr viel Zeit in Anspruch. Sie sollten deshalb genau abwägen, in welchem Umfang Sie Ihren Beruf fortsetzen können. Hinzu kommt, dass Sie bei einigen Studiengängen nur in Vollzeit studieren können, wodurch es schwierig wird, neben dem Studium mehr als fünfzehn Stunden pro Woche zu arbeiten. Zudem dürfen Sie in der Regel auch nicht mehr als 19,25 Stunden pro Woche arbeiten, um Ihren Studierendenstatus bei der Kranken- und Pflegeversicherung zu behalten. Eine Ausnahme bildet die vorlesungsfreie Zeit, während der Sie mehr als 20 Stunden arbeiten dürfen. Beachtet werden muss hier allerdings die 26-Wochen-Regel, das heißt, dass Sie innerhalb eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen die 20-Stunden-Grenze überschreiten dürfen. Es empfiehlt sich, die Studienberatung der Hochschulen aufzusuchen und zugleich rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Berufstätige – mit und ohne Abitur –, die erstmals ein Studium beginnen wollen. Gefördert werden kann ein Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend. Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an den BAföG-Sätzen, erfolgt jedoch pauschal und einkommensunabhängig. Bewerbungen müssen in der Regel vor Aufnahme eines Studiums erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zum Medizin- und Pharmaziestudium ohne Abitur

Ja, mittlerweile ist es bundesweit an jeder staatlichen Hochschule möglich, ohne allgemeine Hoch- oder Fachhochschulreife Human- oder Zahnmedizin sowie Pharmazie zu studieren. Zu beachten sind hierbei allerdings die gesetzlichen Regelungen und Zulassungskriterien, die von Bundesland zu Bundesland und manchmal auch von Hochschule zu Hochschule variieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Es gibt mehrere Wege: über den Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung oder über eine abgeschlossene Ausbildung plus mehrjähriger Erfahrung in einem Gesundheitsberuf. Zu den beruflich Qualifizierten mit Aufstiegsfortbildung zählen Personen, die eine Meister-, Techniker- oder Fachwirtsprüfung absolviert haben. Diese Bewerbergruppe kann in den meisten Bundesländern eine leicht verkürzte Vorbereitungsphase nutzen, da ihr beruflicher Abschluss dem Abitur gleichgestellt ist. Bewerber*innen mit fachnaher, mindestens zweijähriger Berufsausbildung, einer Abschlussnote von mindestens 2,5 und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit können eine fachgebundene Zugangsberechtigung erhalten, also etwa Pflegekräfte für das Medizinstudium.

Bewerber*innen, die weder ein Abitur noch eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf besitzen, haben in der Regel kaum Zugang zu einem Studienplatz in Human- oder Zahnmedizin sowie Pharmazie. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen besteht aber die Möglichkeit, durch ein Beratungsgespräch oder eine Zugangsprüfung bzw. ein Probestudium die Eignung unter Beweis zu stellen.

Die Bewerbung erfolgt in der Regel nicht direkt bei den Hochschulen, sondern über die Website der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de. Seit dem Sommersemester 2020 ist es möglich, sich gleichzeitig für ein Human- und Zahnmedizin- sowie Pharmaziestudium zu bewerben. Ausnahmen bilden hierbei neben wenigen staatlichen Hochschulen die privaten Hochschulen, bei denen man sich direkt bewirbt. Hier fallen im Gegensatz zu den staatlichen Universitäten auch Studiengebühren an.

Seit dem Sommersemester 2020 ist die Zahl der Wunschstudienorte bei der Bewerbung für Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie nicht mehr limitiert. Studieninteressierte können sich demnach an allen Orten bewerben, die für sie infrage kommen. Dennoch bleibt die Reihenfolge der Ortswünsche relevant. Sie bildet eine Hierarchie, bei der der Topwunsch an erster Stelle steht und alle weiteren Nennungen in absteigender Wichtigkeit berücksichtigt werden

Die Chancen auf einen Studienplatz in den Bereichen Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie können neben dem Medizinertest (TMS) durch die Teilnahme am Testverfahren des HAM-Nat (Hamburger-Naturwisssenschaftsteil) oder aber den PhaSt (fachspezfischer Studieneignungstest für Pharmazie) verbessert werden. Für den Studiengang Psychologie kann man den BaPsy-DGPs (Fachspezifischer Studieneignungstest für Bachelor Psychologie) belegen, um die eigenen Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Auch Freiwilligendienste, ehrenamtliche Tätigkeiten, Auszeichnungen in Forschungswettbewerben oder zum Teil auch sportliche Karrieren auf Nationalmannschaftsniveau werden angerechnet. Zudem stellen der HAM-Nat sowie weitere Tests wie der TMS wichtige Auswahlkriterien für vereinzelte Universitäten dar. Unter anderem werden in einem Multiple-Choice-Test medizinisch relevante Aspekte der Fächer Mathematik, Physik, Chemie und Biologie abgefragt.