Der Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten
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Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Mit einerDie allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung können Sie sichermöglicht ein Studium für sämtlicher Fächer an Universitäten und Fachhochschulen und wird durch das Abitur erlangt bewerben. In der Regel besitzen Sie aber auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, sobald Sie über einen Meister*innentitel oder einen damit gleichgestellten Fortbildungsabschluss verfügen. Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, welche Detailregelungen es in Ihrem Bundesland gibt und ob an Ihrer Wunschhochschule gegebenenfalls zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
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Begabtenprüfung
Gemäß dem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 1982 zur Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen, können Studieninteressierte in einigen Bundesländern den Hochschulzugang über die Begabtenprüfung erlangen. Sie bietet eine Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife nicht über den Besuch eines Abendgymnasiums oder einer ähnlichen Bildungseinrichtung zum Nachholen des Abiturs zu erwerben, sondern durch das Ablegen einer individuellen Prüfung. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt eigenständig, das heißt ohne einen weiteren Schulbesuch. Zulassungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, einige Jahre Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von in der Regel 25 Jahren. Die sonstigen Voraussetzungen weichen in den Bundesländern geringfügig voneinander ab. Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Anforderungen der Leistungskurse bzw. Grundkurse von Abiturprüfungen.