Der Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten

Stipendium für beruflich Qualifizierte

Das Bundesprogramm Aufstiegsstipendium ist eine Studienförderung für Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung. Unterstützt werden sowohl ein Studium in Vollzeit als auch berufsbegleitende Studiengänge. Aktuell gibt es Stipendiat*innen an über 300 Hochschulen in Deutschland, jährlich können bis zu 1.500 neue Aufstiegsstipendien vergeben werden.  

Ein Großteil der Geförderten studiert ohne Abitur

Für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium spielen der Schulabschluss und Schulnoten keine Rolle. Was zählt, sind die Leistungen in einer Ausbildung und in der beruflichen Praxis. Mehr als die Hälfte der Stipendiat*innen haben den Zugang zum Studium nicht über ein schulisches Abitur, sondern über ihre beruflichen Qualifikationen erlangt.  

Die Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung (u. a. Meister-, Fachwirts- oder Technikerqualifikationen), anschließend eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein Beleg für die besondere berufliche Leistungsfähigkeit. Beim letzteren Kriterium gibt es für den Nachweis mehrere Möglichkeiten, etwa eine Gesamtnote in der Ausbildungsprüfung oder in einer Aufstiegsfortbildung von besser als „gut“ (Note 1,9 bzw. 87 Punkte oder besser). Weitere Möglichkeiten sind eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb und schließlich ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers. Die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium hat drei Stufen: die Online-Bewerbung, den Online-Kompetenz-Check und das persönliche Auswahlgespräch.

Das Aufstiegsstipendium hat unter den Studienförderungen einige Besonderheiten: Eine Förderung ist auch für ein berufsbegleitendes Studium möglich. Voraussetzung ist, dass das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgt und in direkter Linie mit einem akademischen Abschluss endet (i. d. R. „Bachelor“). Die Bewerbung ist vor Beginn eines Studiums möglich, nach Stipendienzusage ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen. Wer bereits studiert, kann sich bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben.

Die Förderung erfolgt als Pauschale, die Höhe des Stipendiums richtet sich nach der gewählten Studienform und wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder vom Einkommen der Familie geleistet. Auch Fachkräfte, die schon langjährig im Beruf stehen, können sich bewerben. Im Auswahlgespräch sollte jedoch begründet werden können, welche berufliche Weiterentwicklung mit dem Studium angestrebt wird.

Finanzielle und ideelle Förderung

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 992 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.072 €). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 € für jedes Kind). Stipendiat*innen in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 3.045 Euro.

Darüber hinaus gibt es im Aufstiegsstipendium eine umfangreiche ideelle Förderung, mit interessanten Seminaren, regionalen Austauschgruppen und von den Stipendiat*innen selbst organisierten Aktivitäten. Die Möglichkeit zum Austausch untereinander hilft auch bei „Durststrecken“ im Studium. An der ideellen Förderung können die Geförderten nach ihren Interessen und zeitlichen Möglichkeiten teilnehmen, es gibt keine verpflichtenden Veranstaltungen.

Das Aufstiegsstipendium ist eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt das Auswahlverfahren durch und betreut die Stipendiat*innen während der Förderzeit.

Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie hier.

Bild: Josh Appel/https://unsplash.com