Möglichkeiten der Studienfinanzierung
Die Kosten eines Studiums setzen sich zusammen aus den Ausbildungs- und den Lebenshaltungskosten. Ausbildungskosten umfassen Einschreibegebühren, Verwaltungskostenbeiträge, Semesterbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk und unter Umständen Studiengebühren. Die jeweilige Höhe ist abhängig vom Hochschulort und ggf. von der Wahl des Studienfaches, besonders wenn dieses von einer gebührenpflichtigen privaten Hochschule angeboten wird. Auch die jeweilige Höhe der Lebenshaltungskosten ist von vielen Faktoren abhängig (Hochschulort, Wohn- und Familiensituation etc.). Das Deutsche Studentenwerk ist in seiner letzten Sozialerhebung zu dem Schluss gekommen, dass ein „Normalstudierender“ (ledig, nicht im Elternhaus wohnend) durchschnittlich 842-850 Euro pro Monat an Lebenshaltungskosten ausgibt (Stand: Sommersemester 2021). Im selben Jahr (2021) gab das Studierenden Portal „Studis-Online“ eine neue Schätzung von 748 bis zu 1.851Euro (je nach Wohnort und Lebensalter) heraus.
Gerade Personen, die sich in einer fortgeschrittenen Lebensphase befinden und möglicherweise auch eine Familie gegründet haben, können die Aufnahme eines Studiums oft nicht komplett aus eigener Tasche finanzieren. In der Tat ist es angesichts bestehender Verbindlichkeiten häufig eine Hürde, den Job mit sicherem Einkommen gegen den Hörsaal einzutauschen. Studieninteressierte ohne Abitur befinden sich in der Regel in einer anderen Lebenssituation als Personen, die bereits in jungen Jahren direkt nach dem Schulabschluss ins Studium starten. Doch auch für sie gibt es Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten:
Karl-Goldschmidt-Stipendium | Karl-Goldschmidt-Preis | Aufstiegsstipendium des Bundes | BAföG | Deutschlandstipendium | |
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Voraussetzung | Studium ohne Abitur | Studium ohne Abitur | Studium ohne Abitur, mind. 2 Jahre Berufs- und Praxiserfahrung, ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf, zum Beispiel durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder aber durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung kann den Anwärter qualifizieren. | EU-Staatsangehörigkeit, Status als Migrant*in oder Geflüchtete*r. Alter unter 45 (Ausnahmen für Studierende ohne Abitur sowie Absolvent*innen des zweiten Bildungsweges). Besondere Leistungen müssen nicht erbracht werden. | Begabte und leistungsstarke Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben, sofern ihre Hochschule dies anbietet. Neben dem Erststudium wird hier zudem ein Masterstudium/duales Studium gefördert. |
Gefördert wird/werden | Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (in Vollzeit oder berufsbegleitend als Präsenz-, Fern- oder Onlinestudium) | Hervorragende Abschlussarbeit aus dem Bereich Ingenieurwissenschaften (Maschinenbau, chemische Verfahrenstechnik, Werkstoffwissenschaften, Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen) | Erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für beruflich Qualifizierte, die in Ausbildung und Beruf ihre besonderen Begabungen bewiesen haben (in Vollzeit, berufsbegleitend oder als Fernstudium) | Erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen | Studierende sowie Studienanfänger*innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt |
Förderhöhe | Vollzeitstudium: 500 € monatlich Teilzeitstudium: 250 € monatlich | 5.000 € | Vollzeitstudium: 934 € plus 80 € Büchergeld monatlich, Betreuungspauschale für Kinder unter 14 J. von 160 € pro Kind, Auslandspauschale für ggf. Auslandssemester von 200 € Teilzeitstudium: 2.900 € jährlich | Bis zu 934 € monatlich. Förderberechtigung und -höhe abhängig von eigenem Einkommen sowie dem der Eltern | Einkommensunabhängiges Fördergeld von monatlich 300 € (auch zusätzlich zu BAföG-Leistungen nutzbar) |
Förderdauer | Zunächst 2 Semester; Verlängerung bei Vorliegen von Leistungsnachweisen (Vollzeitstudium: 24 ECTS pro Semester, Teilzeitstudium: 12 ECTS pro Semester) | Einmalzahlung | Regelstudienzeit | Regelstudienzeit | Mindestens zwei Semester, höchstens Regelstudienzeit. Jeweils nach einem Jahr wird geprüft, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat die Förderkriterien noch erfüllt. |
Spezielle Regelungen | Personen aus Nicht-Akademikerfamilien („Studenten der ersten Generation“) werden bevorzugt. Nicht gefördert werden Studierende, die ein weiteres Stipendium in Anspruch nehmen. Es werden Personen bevorzugt, die aufgrund ihres bisherigen Lebenslaufes und Bildungsweges eine besondere Leistungsfähigkeit erwarten lassen. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Tätigkeiten des Antragstellers berücksichtigt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum Ende des Studiums. Dabei wird die Förderung allerdings erst für zwei Semester bewilligt und wird nach Vorlegen der (min. 24 bzw. 12 ECTS) verlängert. | Um den Preis können sich Absolvent*innen einer deutschen Hochschule bewerben, die ihre Hochschulzugangsberechtigung über den Dritten Bildungsweg erlangt und das Studium mit einer Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit erfolgreich abgeschlossen haben. | Der Bezug eines Stipendiums nach diesen Bestimmungen und eine andere Studienförderung aus öffentlichen Mitteln (z. B. BAföG) schließen sich gegenseitig aus. Die Stipendien werden unabhängig vom Einkommen als Pauschale gezahlt. Bewerben kann man sich bereits vor dem eigentlichen Beginn des Studiums. Wer schon studiert, kann sich allerdings noch bis zum Ende des zweiten Studiensemesters bewerben. Es existiert hierbei keine nennenswerte Altersgrenze. Besonders ist hier, dass die Stipendiant*innen eine zusätzliche ideelle Weiterbildung in Form von Seminaren erhalten können. | Für Studierende gibt es BAföG grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss – selbst wenn der Studienerfolg ausbleibt. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt, max. jedoch 10.010 €. Bafög wird auch für ein Studium im Ausland (EU + Nicht-EU) ausgezahlt. | Grundsätzlich ist jedes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule förderungsfähig (z.B. auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder ein berufsbegleitendes/ duales Studium). Berücksichtigt wird hier neben den erstklassigen Noten auch das gesellschaftliche Engagement sowie die soziale und familiäre Situation des Antragstellers z. B die erfolgreiche Überwindung biografischer Hindernisse wie z.B. einer Fluchterfahrung oder einer politischen Verfolgung. Parallele Stipendiatenförderungen sind nur teilweise zulässig. |
Weitere Stipendien
Neben den großen, staatlich geförderten Begabtenförderwerken gibt es weitere kleinere Stipendiengeber. Einen Stipendium-Ratgeber sowie einen Selbsttest für das passende Stipendium finden Sie auf der Webseite lernen.net.
Die Förderung unterschiedlicher Begabungen und Talente hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu einem ihrer bildungspolitischen Ziele bestimmt. Hier können nähere Informationen sowie Flyer zum Thema Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium abgerufen werden.
Begabtenförderwerke
Besonders begabte Studierende können sich bei den konfessionsgebundenen oder parteinahen Stiftungen bewerben, in der Regel ist gesellschaftliches Engagement dort bedeutsames Auswahlkriterium. Ein Großteil der Stiftungen hat eine Altersgrenze von 30 Jahren. Gefördert wird in der Höhe des BAföGs, allerdings gibt es ein Büchergeld von 300 Euro/Monat extra und später muss nichts zurückgezahlt werden. Zudem gibt es bei den Stiftungen zusätzlich eine ideelle Förderung in Form von Netzwerken, Veranstaltungen und Mentoring. Über konkrete Bewerbungsvoraussetzungen, Termine und Abläufe informieren Sie sich am besten selbst.
Parteinahe Stiftungen:
Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah)
Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah)
Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah)
Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen-nah)
Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah)
Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die LINKE-nah)
Konfessionelle Stiftungen:
Avicenna-Studienwerk (für muslimische Studierende)
Cusanuswerk (für katholische Studierende)
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (für jüdische Studierende)
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst (für evangelische Studierende)
Weitere Stiftungen:
Hans-Böckler-Stiftung (DGB-nah)
Studienstiftung des deutschen Volkes (politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig)
Stiftung der Deutschen Wirtschaft, die auch das Online-Portal plus stipendium – Begabtenförderung im Hochschulbereich unterhält
Arbeiten neben dem Studium
Das Besondere an einem Studentenjob ist, dass es sich meist um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Diese ist in der Regel steuerlich und sozialversicherungsrechtlich privilegiert. Wenn Sie also kontinuierlich nicht mehr als 520 Euro verdienen, müssen Sie selbst keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Eine Gleitzone mit allmählich steigenden Sozialversicherungsbeiträgen existiert zwischen 520,01 und 1.300 Euro. Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Job nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Daneben existiert eine Vielzahl von Sonderregelungen, weshalb sich eine gründliche Lektüre empfiehlt. Dazu sind die Seiten der Deutschen Rentenversicherung oder des Deutschen Studentenwerks hilfreich.
Studienkredit
Was tun, wenn alle Finanzierungsmöglichkeiten ohne oder mit geringer Rückzahlungsverpflichtung (Förderung durch die Eltern, BAföG, Nebenjob, Stipendium) ausgeschöpft sind oder nicht ausreichen und eine Finanzierungslücke bleibt? Dann besteht die Möglichkeit, einen Studienkredit aufzunehmen. In Deutschland existieren zahlreiche Anbieter, die Studierenden entsprechende Angebote unterbreiten, am bekanntesten ist sicherlich der KfW-Studienkredit. Er ermöglicht Auszahlungen bis maximal 650 Euro pro Monat. Darüber hinaus gibt es von nichtstaatlichen Anbietern und Bildungsfonds sehr günstige Abschlussdarlehen der Studentenwerke sowie hochschulspezifische Angebote.
Sie sollten sich dessen bewusst sein, dass Sie früher oder später das geliehene Geld zu 100 Prozent zuzüglich der Zinsen zurückzahlen müssen, manchmal kommen sogar noch Bearbeitungsgebühren hinzu. Die Rückzahlung kommt unweigerlich auch dann auf Sie zu, wenn Sie das Studium nicht erfolgreich abschließen. Bevor Sie also allzu leichtfertig einen Studienkreditvertrag unterschreiben, sollten Sie zunächst ernsthaft Finanzierungsalternativen sowie Einsparmöglichkeiten überlegen. Studienkredite stellen „nur“ einen letzten Baustein im individuellen Finanzierungsmix dar. Alle anderen Finanzierungsformen sind, wenn nutzbar, vorzuziehen.
Eine wichtige Frage ist auch, ob ein Studienkredit für den kompletten Studienverlauf nötig ist oder nur für eine bestimmte Phase (etwa zur Konzentration auf das Studium in der Studienabschlussphase). Es empfiehlt sich, so wenig Kredit aufzunehmen wie möglich und gerade so viel wie nötig, um ein reibungsloses und erfolgreiches Studium abzuschließen, und in jedem Fall die Angebote im Detail zu prüfen. Die Rahmenbedingungen bzw. Konditionen sind sehr unterschiedlich – jedes Angebot hat für spezifische Zielgruppen unterschiedliche Vor- und Nachteile. Weitere Informationen stellt der CHE-Studienkredit-Test 2023 zur Verfügung.
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